Alles, was Sie zur Zulassung von Saunaöfen wissen sollten

Ein elektrischer Saunaofen setzt die elektrische Energie in thermische Energie um; mit Hilfe von Strom - besser gesagt durch Elektrizität - wird die Wärme erzeugt. Es wird also nichts dabei verfeuert; somit gilt ein Elektro-Saunaofen auch vor Gesetz nicht als Feuerstelle und zählt nicht in den Bereich von Schornsteinfegern. Sowohl die Installation des Elektro-Saunaofens als auch die Inbetriebnahme zur Saunanutzung sind verfahrens- und somit genehmigungsfrei. Es ist also keine spezielle Genehmigung für die Nutzung nötig, wenn Sie sich für einen elektrischen Saunaofen entscheiden.

Profitipp vom myGartenhaus24-Team: Beauftragen Sie für die benötigte Starkstromleitung des Elektro-Saunaofens unbedingt einen zugelassenen Elektriker. Sie sollten – besser gesagt: Sie DÜRFEN diese Arbeit nicht selber in Eigenleistung durchführen, da bei Starkstrom Gefahr für Leib und Leben besteht und diese Arbeit daher nur von einem Fachbetrieb erledigt werden darf.

Genehmigung erforderlich für Holz-Saunaofen

Wer einen Saunaofen aus Holz nutzen möchte, benötigt hingegen eine entsprechende Genehmigung. Ein Holz-Saunaofen verbrennt den nachwachsenden Rohrstoff Holz, dabei wird aus der chemisch darin gebunden Energie Heizwärme für die Sauna erzeugt – somit handelt es sich um eine Feuerstelle, welche sowohl technisch wie betriebstechnisch diversen verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Vorschrift unterliegt.

DIN EN 15821 ist zuständig für den Holz-Saunaofen

Im Juli 2011 ist die europäische Norm DIN EN 15821 als Prüf- und Zulassungsnorm in Kraft getreten. Es wird das sogenannte „In-Verkehr-Bringen“ von mit Holz befeuerten Saunaöfen europaweit geregelt. Daher müssen alle seit diesem Termin in Europa verkauften holzbeheizten Saunaöfen die entsprechenden Anforderungen der Euro-Normal erfüllen und selbstverständlich danach geprüft sein.

Zum Regelungsbereich der Sauna-Holzofen-Norm zählen u.a. Punkte, wie:

  • Werkstoffe, Auslegung und Ausführung des Gerätes
  • Reinigung der Heizflächen
  • Abgasstutzen
  • Aschekasten und entsprechende Ascheentfernung
  • Feuerraum-Bodenrost
  • Einstelleinrichtung der Abgasregulierung
  • Feuer- und Fülltüren
  • Verbrennungsluftzufuhr
  • Anheizrichtung
  • Stehplatte / Stehrost

CE-Kennzeichen ist Pflicht für holzbeheizte Saunaöfen

Seit dem 01. Juli 2013 gibt es für Holz-Saunaöfen in allen europäischen Wirtschaftsraum-Ländern die CE-Markierungs-Pflicht. Holz-Sauna-Öfen ohne CE-Zeichen dürfen seitdem nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

Wichtige Info zu diesem Thema: Holzbeheizte Saunaöfen, welche sich in Reseller-Lager befinden, gelten als „auf dem Markt“ befindlich. Diese dürfen wie herkömmlich verkauft und installiert werden; es wird rückwirkend keine CE-Kennzeichnung verlangt.

BImSchV und BImSchG zum Thema holzbefeuerten Saunaöfen

Die Bundes-Immissionsschutz-Verordnungen (abgekürzt: BImSchV) greifen bei allen mit Holz befeuerten Saunaöfen. Mit dem Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (abgekürzt: BImschG) werden potentiell schädliche Umwelteinwirkungen infolge von Erschütterungen, Geräuschen, Luftverunreinigungen u.ä. geregelt. Mit dem BImschG werden die grundsätzlichen Anforderungen an Saunaöfen dargelegt. Praxisrelevante und vorwiegend technische Details hingegen werden durch diverse Durchführungsverordnungen (BImSchV) geregelt. Unter anderem geht es hier um konkrete Anforderung an Holzöfen, die Einzelheiten zum Genehmigungsverfahren als auch die Überwachung von Holzöfen.

Seit 01. Januar 2015 gilt die zweite Stufe des BImSchV: Hiermit gelten verschärfte Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub und außerdem höhere Anforderungen an den Mindest-Wirkungsgrad von Feuerstätten. Daher muss seit 2015 der Schornsteinfeger bei den jährlichen Kontroll-Arbeiten prüfen, dass folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

  • Abgegebener Staub: 150 mg/Nm (Stand: 11/2017)
  • CO-Ausstoß: 4.000 mg/Nm (Stand: 11/2017)

Vorgaben für neu gekaufte Sauna-Holzöfen

Damit Ihr neuer Holz-Saunaofen bei Ihnen zu Hause in Deutschland betrieben werden kann, muss er den Anforderungen der zweiten Stufe der BImSchV gerecht werden.

Beachten Sie bei einem Umzug unbedingt, dass bei einem Umzug mit Sauna-Ofen dieses Vorhaben (Umzug) als Neukauf verstanden wird!

Holz-Saunaofen mit Kaufdatum vor dem 22. März 2010 Wenn Sie bereits einen Holz-Saunaofen besitzen – es sich also um ein Bestandsgerät handelt – und diesen vor dem 22. März 2010 gekauft haben, ist es von mehreren Punkten abhängig, ob und wie lange dieser Saunaofen noch betrieben werden darf. Die Öfen aus der Zeit vor dem 22. März 2020 müssen im Verhältnis recht geringe Anforderungen an einen unbefristeten Bestandsschutz erfüllen. Sonst kann es sein, dass die Stilllegung erfolgen muss – je nach Datum auf dem Typenschild.

  • Datum auf dem Ofen-Typenschild von vor 31.12.1974 bzw. nicht feststellbar: Stilllegung am 31.12.2014
  • Datum auf dem Ofen-Typenschild vom 01.01.1975 bis 31.12.1984: Stilllegung am 31.12.2017
  • Datum auf dem Ofen-Typenschild vom 01.01.1985 bis 31.12.1994: Stilllegung am 31.12.2020
  • Datum auf dem Ofen-Typenschild vom 01.01.1995 bis 21.03.2010: Stilllegung am 31.12.2024

Wenn es für Ihren Sauna-Holzofen keine Prüfwerte gibt, kann es sein, dass Ihr Schornsteinfeger eine sogenannte Einstufungs-Messung durchführen kann. Wenn dabei Messwerte innerhalb der geltenden Grenzwerte für CO und Staub herauskommen, darf Ihr holzbefeuerter Saunaofen – nach heutigem Kenntnisstand – unbefristet und auch ohne weitere Maßnahmen weiterhin betrieben werden.

Spezielle Sonderregelung für das Stadtgebiet München

Bestehende Holz-Saunaöfen, welche in München vor dem 30.10.1999 in Betrieb gingen und den Anforderungen der zweiten Stufe des BImSchV nicht gerecht werden, mussten spätestens zum 31.12.2018 stillgelegt werden!

Bestand von Saunaöfen mit Kaufdatum 22.03.2010 bis 31.12.2014

Wenn ein Holz-Saunaofen zwischen dem 22.03.2010 und dem 31.12.2014 gekauft wurde, mussten die Anforderungen der ersten Stufe der BImSchV bereits erfüllt sein. Aufgrund dessen gilt gemäß heutigem Kenntnisstand, dass diese Öfen einen Bestandsschutz genießen und daher unbefristet betrieben werden können.

Saunaöfen im Bestand mit Kauf nach 31.12.2014

Wer nach dem 31.12.2014 einen holzbefeuerten Saunaofen gekauft hat, kann sich – gemäß aktuellem Kenntnisstand – über Bestandsschutz freuen und diesen unbefristet betreiben.

Seit 2018: Ofen-Ampel für Sauna-Holzöfen

Seit dem 01.01.2018 gibt es ein Energie-Label für Kamine und Öfen bis 50 kW Heizleitung. Dieses Label ist Pflicht; Sie erhalten es von Ihrem Schornsteinfeger. Die Ofen-Ampel stuft Ihren Holzofen nach den von ihm verursachten Emissionen ein. So werden die Auswirkungen auf die Umwelt entsprechend aufgezeigt.

Abnahme von Sauna-Holzöfen durch Schornsteinfeger

Wenn Ihr holzbefeuerter Saunaofen sowohl die Vorgaben der BImSchV und der DIN EN 15821 erfüllt und außerdem das CE-Zeichen trägt, dann spricht alles für eine Zulassung durch Ihren Schornsteinfeger.

Gründe für die Abnahme des Holz-Saunaofens durch einen Schornsteinfeger

  • Es ist Vorgabe und Pflicht, dass Ihr Sauna-Holzofen von einem Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Durch einen nicht fachmännisch angeschlossenen Ofen oder Schornstein können erhebliche Gefahren entstehen: Aus undichten Rauchrohren z.B. kann giftiges Kohlenmonoxid austreten. Dieses Gas ist unsichtbar und geruchslos; es führt in Innenräumen zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen – dies kann tödlich enden.
  • Das Thema Brandschutz ist hier ebenso wichtig: Wenn die Rauchrohre zu nah an brennbaren Holzverkleidungen sind, können Brände entstehen. Hier muss ggf. entsprechend nachgearbeitet werden.
  • Ebenso wird die Einhaltung bestimmter Grenzwerte von Luftschadstoffen vom Schornsteinfeger geprüft. Ihr fachgerecht installierter Saunaofen sollte das Holz daher unbedingt so optimal verbrennen, dass möglichst nur geringe Schadstoffe emittiert werden.

Zu welchem Zeitpunkt Holz-Saunaöfen und Schornstein abgenommen werden müssen

Es ist in Deutschland Pflicht, seinen holzbefeuerten Saunaofen bzw. den Schornstein abnehmen zu lassen, wenn dieser neu installiert, saniert oder auch bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Für diese Abnahme ist der Schornsteinfeger zuständig. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt. Muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € - gemäß §24 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – rechnen. Noch dazu wird bei nicht erfolgter Abnahme im Schadensfalls (Rauch oder Brand) der Versicherungsschutz erloschen und die Versicherung wird für keinerlei Kosten aufkommen.

Ablauf der Schornstein- bzw. Saunaofen-Abnahme

Ihr zuständiger Schornsteinfeger darf sowohl Schornstein als auch den Holz-Saunaofen abnehmen. Bei der Abnahme eines Schornsteins muss eine vorschriftsmäßige Prüfung durchgeführt werden, diese beinhaltet u.a.:

  • Dichtheitsprüfung von Schornstein und Feuerstätte
  • Brandschutz
  • Zug im Kamin / Ofen
  • Rauchabzug
  • Versorgung mit Verbrennungsluft
  • Durchfeuchtung / Versottung des Schornsteins

Im Anschluss an die Prüfung durch Ihren Schornsteinfeger erhalte Sie den entsprechenden Feuerstätten-Bescheid.

Kosten für die Abnahme

Je nach Aufwand müssen Sie hier für die Kosten der Abnahme mit 40 bis 150 € rechnen.

Betrieb eines Holz-Saunaofens in der Schweiz

Seit dem 01. Oktober 2014 gilt in der Schweiz das revidierte Bauproduktgesetz des Bundes (kurz: BauPG). Dies bedeutet, dass sowohl für Feuerungsaggregate und Abgasanlagen in der Schweiz keine VKF-Zulassungen mehr nötig sind. Anstelle dessen gibt es aber zwingend eine Leistungserklärung, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden muss. Im Normalfall soll diese als Download ganz einfach auf der Homepage des Herstellers zu finden sein. Mittlerweile sind die meisten Leistungserklärungen der in der Schweiz veräußerten Feuerstellen aber auch auf dem Online-Portal des deutschen Industrieverbandes HKI zu finden. Nun sind Sie weitreichend gut informiert und haben sicherlich das ein oder andere an Wissen im diesem Bereich dazu bekommen. Wenn Sie nun einen neuen und passenden Saunaofen – ob Holz oder elektrisch - bestellen möchten, schauen Sie sich gerne mal direkt in unserem großen und günstigen Gartensauna Online-Bestellshop um. Bei Fragen sind wir natürlich gerne Ihr Ansprechpartner.

Weiterführende nützliche Informationen: 

  1. Welches Holz für die Sauna? Alle Infos zum richtigen Saunaholz
  2. Die kleine und günstige Fasssauna von Karibu
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