Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Holzgarage?
Oftmals vergessen Bauherren bei der Garagen-Planung, dass Sie sich hierfür um eine Baugenehmigung kümmern müssen. In Deutschland ist in fast allen Bundesländern eine Baugenehmigung für Garagen und Gartenhäuser notwendig. Jeder Immobilienbesitzer sollte sich bei der zuständigen Baubehörde auf der Gemeinde bzw. der Stadt erkundigen, welche Regelung es in seinem Wohnort gibt bzw. ob es zu einem der wenigen Bundesländer ohne nötige Baugenehmigung dafür gehört. Ob es sich dabei um eine selbstgebaute Garage oder eine Holzgarage als Bausatz handelt, spielt dabei keine Rolle.
Der Bebauungsplan des Grundstücks ist ausschlaggebend, ob hier eine Fertiggarage oder Holzgarage gebaut werden darf oder nicht. In einem Bebauungsplan werden die Baugrenzen des Grundstücks geregelt – diese dürfen auf keinen Fall überschritten werden. Es muss z.B. ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden – dieser kann jedoch regional unterschiedlich ausfallen. In der Regel wird die Bewilligung der Baugenehmigung durch das Bauamt ohne weitere Probleme ausgestellt. Schwierig kann es jedoch werden, wenn die geplante Fertiggarage oder Holzgarage über eine besondere Größe verfügen soll oder aber ein Garagen-Obergeschoss errichtet und zu Wohnzwecken genutzt werden soll.
Erteilung der Baugenehmigung für die neue Holzgarage
Bei der Erteilung der Baugenehmigung durch das Bauamt kann der Grundstücksbesitzer außerdem von möglichen Sonderregelungen profitieren. Wenn aufgrund der Grundstücksgröße z.B. der Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden kann, kann von der Sonderregelung Gebrauch gemacht werden, wenn der Nachbar eine schriftliche Zustimmung für die Unterschreitung erteilt.
Auch wenn einige Immobilienbesitzer den Sinn eines Bauantrages für eine Auto-Garage nicht einsehen wollen, hat dieser tatsächlich ganz eifach: Das optische Bild der Gemeinde bzw. Stadt bleibt erhalten. Ohne Baugenehmigungen würden einige Grundstücke sicherlich extrem verbaut werden.
Beim Kauf einer Fertiggarage oder Garage aus Holz sollte darauf geachtet werden, dass sie zum Wohnhaus und auch zur Grundstücksgröße passt. Außerdem ist es beim Kauf einer Fertiggarage möglich, dass vom Garagenanbieter die nötigen Formalitäten mit dem Bauamt geregelt werden. Wer also den Gang zur Behörde scheut, kann diesen „Job“ ruhig in die Hände der Herstellerfirma legen. Diese benötigen lediglich folgende Papiere für die Baugenehmigung: Aktueller Auszug der Flugkarte, ein Lageplan der bereits bestehenden Gebäude auf dem Grundstück und ein Bebauungsplan.
Wer jedoch lieber eine Garage selber bauen möchte, dem bleibt nichts anders übrig, als sich selbst um den Bauplan und die entsprechende Baugenehmigung zu kümmern. Jedoch sollte man vor der Kaufentscheidung bedenken, dass die Preise für Fertiggaragen um rund ein Drittel niedriger sind als für den Bau einer Garage!
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