Braucht mein Gewächshaus eine Baugenehmigung?
Vor dem Kauf eines Gewächshauses sollten Sie sich informieren, inwiefern hier eine Baugenehmigung nötig ist. Jedes Bundesland hat dafür andere Auflagen und Gesetzeslagen: In einigen ist eine Baugenehmigung nötig, in anderen Bundesländern nicht. Sofern die amtliche Bescheinigung nötig ist, ist es wichtig diese VOR dem ersten Spatenstich in den Händen zu halten. Flächenmäßige Ausdehnung, die Bauhöhe und die geplante Nutzungsart sind wichtige Informationen für die Genehmigung.
Baugenehmigung auf eigenem Land samt bereits bestehendem Haus nötig?
Auch wenn Ihnen das Grundstück schon lange gehört und Sie hier ein Haus samt dafür benötigter Baugenehmigung drauf steht, sind für weitere Bauten eben ggf. weitere Baugenehmigungen von Nöten. Sie sollten sich auf jeden Fall schon zu den Themen Grenzabständen, Ortssatzungen, Statikberechnung, Bebauungspläne, Nachbarschaftsrecht und Landesbauordnungen informiert haben, wenn Sie künftig z.B. ein Gewächshaus für die eigene Pflanzenanzucht aufbauen möchten. Oder soll ein gemütlicher Wintergarten, der auch noch zu Wohnzwecken genutzt werden könnte, gebaut werden? Wenn die Errichtung eines Anlehngewächshauses an ein bereits vorhandenes Wohnhaus geplant ist, wäre dies ja sicherlich eine angedachte Nutzungs-Variante.
Informieren Sie sich VOR dem ersten Spatenstich bei den Behörden Ihrer Region
Auch für den Bau eines Wintergartens kann es unter bestimmten Bedingungen nötig sein, eine amtliche Genehmigung zu haben, z.B. wenn es als in sich geschlossenes Bauwerk bewertet wird. Die genauen Regelungen zur korrekten Verfahrensweise vor Baubeginn sind in den jeweils gültigen Landesbauordnungen nachzulesen. Diese werden zumeist von den speziellen baulichen Bestimmungen der einzelnen Kommunen präzisiert. Wenn Sie ein etwas umfangreicheres Bauvorhaben mit großer Dachfläche andenken, sollten Sie auf jeden Fall direkt und persönlich beim zuständigen Bauamt vorsprechen. Vorab-Informationen erhalten Sie auch oftmals bei regionalen Landschaftsarchitekten und GaLa-Baubetrieben; diese geben meist bereitwillig und kostenfrei entsprechende Auskünfte.
Schriftlich bestätigen lassen – auch wenn keine Baugenehmigung nötig ist für ein Gewächshaus
Sicher ist sicher; daher ist es wichtig, dass Sie sich – auch wenn KEINE Baugenehmigung für Ihr (kleines) Bauvorhaben nötig ist, dies entsprechend vom Sachbearbeiter auf dem Amt schriftlich bestätigen zu lassen. So haben Sie immer ein Schriftstück in der Hand, was Sie im Falle einer Kontrolle bzw. Nachfrage schnell vorlegen können. Einmal zugesichert, hat diese amtliche Bestätigung seine unbegrenzte Gültigkeit; diese gilt jedoch nicht mehr, wen Sie das Gewächshaus z.B. später mal mit einer Heizungs- oder Wasserinstallation nachrüsten. Häufige Streitpunkte sind u.a., dass Bauherren, die gesetzlichen Bestimmungen der aktuell gültigen EnEV (Energieeinsparverordnung) aus Unkenntnis nicht einhalten.
Gewächshaus-Baugenehmigung ist ein wichtiges Dokument
Auch wenn alle gesetzlichen Modalitäten eingehalten sind, der vorgeschriebene Mindestabstand zur Grundstücksgrenze akkurat eingehalten wurde, sollten Sie sicherheitshalber mit der angrenzenden Nachbarschaft sprechen. Eine aufklärende Information vor allem bei einer (amtlich stattgegebenen) Grenzbebauung an den jeweiligen Nachbarn ist mehr als sinn- und vor allem respektvoll, um hier im Nachhinein keinen Unmut zu schüren – auch wenn man im Recht ist. Manche Nachbarn ärgern sich leider über alles, was nicht vorher mit ihnen besprochen wurde. Dem kann man somit gut aus dem Weg gehen und braucht keinen Streit fürchten, wenn der Nachbar später z.B. durch den Glasgiebel des neuen Gewächshauses geblendet wird oder evtl. die Sicht von ihrem Grundstück aus nun versperrt wird.
Unser Tipp zum Besuch beim Bauamt für die Baugenehmigungs-Beantragung
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie direkt zum Besuch im Bauamt bestenfalls eine maßstabsgerechte Zeichnung zu Ihrem persönlichen Bebauungsplan mitnehmen – auch wenn für das Gewächshaus keine Baugenehmigung nötig ist. So haben Sie alles Nötige dabei und können es entsprechend vorlegen und bestätigen lassen. Wichtig ist eben auch immer, dass die Entscheidung unbedingt schriftlich bestätigt wird; also auch wenn für Ihr Vorhaben KEINE Baugenehmigung nötig ist.
Weiterführende nützliche Informationen: