Braucht mein Schwimmbecken eine Baugenehmigung?
Wenn man das Wort „Baugenehmigung“ hört, denkt man zuerst an den Bau bzw. die Erweiterung von Haus oder Holzgarage auf dem eigenen Grundstück. Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Schwimmbecken im eigenen Garten zu bauen, sollte sich hier schleunigst mit dem Thema Baugenehmigung im Detail beschäftigen: Denn es kann durchaus möglich sein, dass für solch eine Errichtung ebenfalls eine solche beantragt werden muss. Nachfolgend geben wir Ihnen gerne einen entsprechenden Überblick mit Tipps und Infos zum Thema „Baubewilligung für Swimmingpools“
Wann ist eine Genehmigung für den Bau eines Schwimmbeckens im Garten nötig?
Informieren Sie sich auf jeden Fall VOR dem Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt. Die Baubewilligung gibt dem Grundstückseigentümer das Recht, dies zu verändern bzw. zu bebauen. Generell muss Ihr angedachtes Bauvorhaben bzw. der Antrag dafür genehmigungsfähig und bedürftig sein. Wenn Ihr zuständiges Bauamt den Antrag genehmigt hat, erhalten Sie von dort die entsprechende Bestätigung. Dann steht dem Bau des Gartenpools aus rechtlicher Sicht nichts im Wege; das Vorhaben kann beginnen. Sollten Sie jedoch ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben einfach so ohne entsprechende Zustimmung des Bauamtes durchführen, so ist mit Geldbußen und Unterbrechung der angefangenen Bauarbeiten zu rechnen. Schlimmstenfalls kann der Abriss der Anlage erzwungen werden! Sie sehen, dass Risiko und dessen Folgen sind extrem groß und hoch – hier sollte man den sicheren und legalen Weg samt Ausstellung der Baugenehmigung wählen.
Verordnungen für Swimmingpools berücksichtigen
An sich wird für einen Pool eine Baugenehmigung erst ab einem Wasservolumen von 100 m³ gefordert! Jedoch kann diese Bestimmung je nach Bundesland unterschiedlich sein. Meist haben Garten-Schwimmbäder jedoch eine geringere Wassermenge. Ein Ovalbecken von 5 x 3 Meter; mit einer Tiefe von 1,20 Meter, hat ein Wasservolumen mit etwa 12.500 Litern.
Noch dazu ist es auch im Ausland nicht überall gleich geregelt wie hier in Deutschland bzgl. der Angaben für das zulässige maximale Wasservolumen! Generell befinden sich die bezifferten Werte bei 50 bis 100 m³. In manchen Regionen Österreichs muss bereits ab einem Volumen von 50 m³ ein Bauantrag gestellt werden. Andersorts wiederum gibt es noch weitere Vorgaben zu erfüllen, damit für den Bau eines Swimmingpools eine Genehmigung erteilt wird. Teils gibt es einen genauen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze, der eingehalten werden muss. Es kann auch sein, dass feste Vorgaben bestehen, wie hoch der Rauminhalt sein darf. Es ist somit sehr wichtig wirklich sorgfältig zu planen und alle nötigen Informationen einzuholen und zu sammeln. Vor dem Bau des neuen Gartenpools also auf jeden Fall bei dem für Sie zuständigen Bauamt über die einzuhaltenden Vorschriften informieren, damit es später kein böses Erwachen mit entsprechenden Strafen gibt.
Vorschriften für Innenpools – Baugenehmigung nötig
Wer sich im Innenbereich seines Hauses ein Schwimmbad bauen möchte, muss ebenfalls gewisse Bestimmungen und Vorgaben einhalten. Bei einem Indoor-Schwimmbecken ist eine Baugenehmigung grundsätzlich nötig! Ziehen Sie bestenfalls bereits bei der Vorplanung einen Fachmann hinzu. Dieser kann die Lage insgesamt bewerten, damit es bei der Umsetzung des Bauvorhabens nicht problematisch wird, wenn z.B. die Haussubstanz nicht für den angedachten Swimmingpool geeignet ist – egal ob Rundpool, Ovalpool oder Achtformpool als Stahlwandpool, Edelstahlpool oder Alupool.
Antrag der Baugenehmigung – welche Unterlagen sind nötig?
Sie müssen diverse Sicherheitsrichtlinien einhalten, um die Genehmigung für den Bau Ihres neuen Pool-Komplettset zu bekommen. Diese Punkte werden überprüft. Dabei kann es sich z.B. um das Einhalten von Abständen und die entsprechende Grenzbebauung handeln. Aufgrund der Vorgaben kann von der Planung des Beckens bis zum Erhalt der Baugenehmigung einiges an Zeit vergehen. Gut Ding will Weil haben… Ein Poolbauer als Fachmann beispielsweise, muss das Grundstück bzw. die Gebäude wo das Schwimmbad eingebaut werden soll, prüfen und durch seine Zustimmung entsprechend frei geben / genehmigen. Dann kann der Vorgang beim Bauamt weiter bearbeitet werden bis zur Abschlussbestätigung.
Nötige Unterlagen für die zuständige Baubehörde
Für den Antrag der Baugenehmigung beim Bauamt sind folgende Unterlagen auf jeden Fall erforderlich: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Lageplan, Angaben zur Wasserversorgung, Grundstücksentwässerung, Straßenerschließung. Generell ist es so, dass die dann erteilte Genehmigung eine Geltungsdauer von 3 Jahren hat. Die Geltungsdauer sagt aus, dass innerhalb dieses Zeitraumes mit dem Bau begonnen werden muss. Wenn Sie diese Zeitspanne versäumen, müssen Sie normalerweise einen Verlängerungsantrag stellen. Daher ist es sehr wichtig, das Bauvorhaben zeitnah in die Tat umzusetzen; wenn die Bewilligung durch ist.
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